Wohnberechtigungsschein
Sechs der insgesamt acht Wohnungen sind mit öffentlichen Mitteln des Landes Niedersachsen gefördert. Zum Bezug dieser ist ein Wohnberechtigungsschein erforderlich.
Um einen Wohnberechtigungsschein zu bekommen, müssen folgende Kriterien erfüllt werden:
- angemessene Haushaltsgröße
- Einhaltung der Einkommensgrenzen
Wohnung |
Größe |
Förderung |
Haushaltsgröße (bevorzugte Zielgruppe) |
Einkommens-grenzen netto jährlich |
Einkommens-grenzen netto monatlich |
1 |
2 Zimmer
54,97 m² |
Niedriges Einkommen |
min. eine Person |
17.000,00 € |
1.416,67 € |
2 |
3 Zimmer
67,26 m² |
Niedriges Einkommen |
drei Personen oder Alleinerziehende mit einem Kind |
29.000 €
26.000 € |
2.416,67 €
2.166,67 € |
3 |
2 Zimmer
54,97 m² |
Niedriges Einkommen |
min. eine Person
|
17.000,00 € |
1.416,67 €
|
4 |
3 Zimmer
67,26 m² |
Niedriges Einkommen |
drei Personen oder Alleinerziehende mit einem Kind |
29.000 €
26.000 € |
2.416,67 €
2.166,67 € |
7 |
2 Zimmer
57,16 m²
|
Niedriges Einkommen |
zwei Personen
oder eine Person mit Einschränkung (Pflegestufe, Behinderung) |
23.000 €
17.000 € |
1.916,67 €
1.416,67 € |
8 |
3 Zimmer
88,32 m² |
Niedriges Einkommen |
Vier Personen oder Alleinerziehende mit zwei Kindern |
29.000 €
26.000 € |
2.416,67 €
2.166,67 € |
Der Antrag für den Wohnberechtigungsschein ist an die Wohnraumförderstelle des Landkreises Vechta zu richten.
Das Antragsformular finden Sie hier: