Wohnberechtigungsschein
Alle 16 Wohnungen sind mit öffentlichen Mitteln des Landes Niedersachsen gefördert. Zum Bezug dieser ist ein Wohnberechtigungsschein erforderlich.
Um einen Wohnberechtigungsschein zu bekommen, müssen folgende Kriterien erfüllt werden:
Angemessene Haushaltsgröße (Personenanzahl)
Einhaltung der Einkommensgrenzen (niedriges oder mittleres Einkommen)
Der Antrag für den Wohnberechtigungsschein ist an die Wohnraumförderstelle des Landkreises Vechta zu richten.
Das Antragsformular finden Sie hier: