Wohnberechtigungsschein (B-Schein)

 

Wohnberechtigungsschein

 

Alle 16 Wohnungen sind mit öffentlichen Mitteln des Landes Niedersachsen gefördert. Zum Bezug dieser ist ein Wohnberechtigungsschein erforderlich.

 

Um einen Wohnberechtigungsschein zu bekommen, müssen folgende Kriterien erfüllt werden:

 

             Angemessene Haushaltsgröße (Personenanzahl)

 

Einhaltung der Einkommensgrenzen (niedriges oder mittleres Einkommen)

 

 

Der Antrag für den Wohnberechtigungsschein ist an die Wohnraumförderstelle des Landkreises Vechta zu richten.

 

 Das Antragsformular finden Sie hier: