Wohnberechtigungsschein
Vier der insgesamt acht Wohnungen sind mit öffentlichen Mitteln des Landes Niedersachsen gefördert. Zum Bezug dieser ist ein Wohnberechtigungsschein erforderlich.
Um einen Wohnberechtigungsschein zu bekommen, müssen folgende Kriterien erfüllt werden:
Angemessene Haushaltsgröße (Personenanzahl)
Einhaltung der Einkommensgrenzen (niedriges oder mittleres Einkommen)
Wohnung |
Größe |
Förderung |
Haushaltsgröße |
Einkommens-grenzen netto jährlich |
Einkommens-grenzen netto monatlich |
4 |
56,82 m² |
Mittleres Einkommen |
zwei Personen
oder eine Person mit Einschränkung (Pflegestufe, Behinderung) |
36.800 €
27.200 € |
3.066,67 €
2.266,67 € |
5 |
81,79 m² |
Niedriges Einkommen |
drei Personen oder Alleinerziehende mit einem Kind |
29.000 €
26.000 € |
2.416,67 €
2.166,67 € |
7 |
81,79 m² |
Niedriges Einkommen |
drei Personen oder Alleinerziehende mit einem Kind |
29.000 €
26.000 € |
2.416,67 €
2.166,67 € |
8 |
56,82 m² |
Niedriges Einkommen |
zwei Personen
oder eine Person mit Einschränkung (Pflegestufe, Behinderung) |
23.000 €
17.000 € |
1.916,67 €
1.416,67 |
Der Antrag für den Wohnberechtigungsschein ist an die Wohnraumförderstelle des Landkreises Vechta zu richten.
Das Antragsformular finden Sie hier: