Vier der sech Erdgeschosswohnungen (Wohnungen 1, 2, 5 und 6) sind mit öffentlichen Mitteln des Landes Niedersachsen gefördert. Zum Bezug dieser ist ein Wohnberechtigungsschein erforderlich.
Um einen Wohnberechtigungsschein für die ca. 65 m² großen Zwei-Zimmer-Wohnungen zu bekommen, müssen folgende Kriterien erfüllt werden:
Haushaltsgröße:
Einhaltung der Einkommensgrenzen (mittleres Einkommen):
Der Antrag für den Wohnberechtigungsschein ist an die Wohnraumförderstelle des Landkreises Vechta zu richten.
Das Antragsformular finden Sie hier: