Wohnberechtigungsschein (B-Schein)

Vier der sech Erdgeschosswohnungen (Wohnungen 1, 2, 5 und 6) sind mit öffentlichen Mitteln des Landes Niedersachsen gefördert. Zum Bezug dieser ist ein Wohnberechtigungsschein erforderlich.

Um einen Wohnberechtigungsschein für die ca. 65 m² großen Zwei-Zimmer-Wohnungen zu bekommen, müssen folgende Kriterien erfüllt werden:

 

Haushaltsgröße:

  • Zwei Personen
  • alleinstehende Person, die einen besonderen persönlichen oder beruflicher Bedarf nachweist

Einhaltung der Einkommensgrenzen (mittleres Einkommen):

  • Zwei Personen: Das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate i.H.v. 3.066,67 € monatlich (36.800 € jährlich) darf von den Haushaltsmitgliedern nicht überschritten werden
  • Einpersonenhaushalt: Das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate i.H.v. 2.266,66  € monatlich (27.200 € jährlich) darf von den Haushaltsmitgliedern nicht überschritten werden

 

Der Antrag für den Wohnberechtigungsschein ist an die Wohnraumförderstelle des Landkreises Vechta zu richten.

 

Das Antragsformular finden Sie hier: