Wohnberechtigungsschein (B-Schein)

Zwei der sechs Erdgeschosswohnungen (Wohnungen 2, und 7), sowie die 3-Zimmer-Wohnung (Nr. 10) sind mit öffentlichen Mitteln des Landes Niedersachsen gefördert. Zum Bezug dieser ist ein Wohnberechtigungsschein erforderlich.

 

Um einen Wohnberechtigungsschein für die ca. 50 m² großen Appartements zu bekommen, müssen folgende Kriterien erfüllt werden:

 Haushaltsgröße:

  • eine Person

Einhaltung der Einkommensgrenzen (niedriges Einkommen):

  • Einpersonenhaushalt: Das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate i.H.v. 1.416,67 € monatlich (17.000 € jährlich) darf von den Haushaltsmitgliedern nicht überschritten werden

 

Um einen Wohnberechtigungsschein für die ca. 80 m² große 3-Zimmer-Wohnung Nr. 10 zu bekommen, müssen folgende Kriterien erfüllt werden:

 Haushaltsgröße:

  • drei Personen

Einhaltung der Einkommensgrenzen (niedriges Einkommen):

  • Dreipersonenhaushalt: Das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate i.H.v. 2.416,67 € monatlich (29.000 € jährlich) darf von den Haushaltsmitgliedern nicht überschritten werden
  • Alleinerziehenden mit zwei Kindern: Das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate i.H.v. 2.666,67 € monatlich (32.000 € jährlich) darf von den Haushaltsmitgliedern nicht überschritten werden

Der Antrag für den Wohnberechtigungsschein ist an die Wohnraumförderstelle des Landkreises Vechta zu richten.

 

Das Antragsformular finden Sie hier: