Zwei der sechs Erdgeschosswohnungen (Wohnungen 2, und 7), sowie die 3-Zimmer-Wohnung (Nr. 10) sind mit öffentlichen Mitteln des Landes Niedersachsen gefördert. Zum Bezug dieser ist ein Wohnberechtigungsschein erforderlich.
Um einen Wohnberechtigungsschein für die ca. 50 m² großen Appartements zu bekommen, müssen folgende Kriterien erfüllt werden:
Haushaltsgröße:
Einhaltung der Einkommensgrenzen (niedriges Einkommen):
Um einen Wohnberechtigungsschein für die ca. 80 m² große 3-Zimmer-Wohnung Nr. 10 zu bekommen, müssen folgende Kriterien erfüllt werden:
Haushaltsgröße:
Einhaltung der Einkommensgrenzen (niedriges Einkommen):
Der Antrag für den Wohnberechtigungsschein ist an die Wohnraumförderstelle des Landkreises Vechta zu richten.
Das Antragsformular finden Sie hier: