Wohnberechtigungsschein (B-Schein)

Es gibt staatlich geförderte Wohnungen, die speziell für Menschen mit geringem Einkommen vorgesehen sind. Um eine solche Wohnung beziehen zu können, benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Für diese Wohnungen gilt zudem eine gesetzlich festgelegte Höchstmiete, an die der Vermieter gebunden ist. Bitte beachten Sie, dass der WBS lediglich die grundsätzliche Berechtigung zum Bezug einer geförderten Wohnung bestätigt – er stellt jedoch keine Garantie für eine direkte oder kurzfristige Wohnungsvermittlung dar.

 

Um einen Wohnberechtigungsschein (WBS) im Landkreis Vechta zu beantragen, beachten Sie bitte folgende Punkte:

 

Einkommensgrenzen:
Ihr Einkommen muss unter bestimmten Grenzen liegen, um einen WBS zu erhalten. Die genauen Einkommensgrenzen variieren je nach Haushaltsgröße und Wohnungsgröße.

Antragstellung:
Der Antrag ist bei der Wohnraumförderstelle des Landkreises Vechta zu stellen. Das entsprechende Antragsformular finden Sie auf der offiziellen Website des Landkreises.

Gültigkeit:
Der Wohnberechtigungsschein ist ein Jahr gültig und bezieht sich immer nur auf eine bestimmte Wohnung.

Unterlagen:
Bitte stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorlegen, um den Antrag erfolgreich einreichen zu können.

 

Für weitere Informationen sowie die aktuellen Einkommensgrenzen besuchen Sie bitte die offizielle Website des Landkreises Vechta oder die dort verlinkten Informationsseiten.


Der Antrag für den Wohnberechtigungsschein ist an die Wohnraumförderstelle des Landkreises Vechta zu richten. 

Das Antragsformular finden Sie hier*